ADRESSE
Die Colidas
47623 Kevelaer
Broeckhof 15
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Die Colidas
1. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen
Vereinbarung mit dem Die Colidas, vertreten durch Norbert Linssen, Broeckhof 15,
in 47623 Kevelaer. Entgegenstehenden Regelungen in den AGB des Auftraggebers
widerspricht die Band ausdrücklich.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden,
so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
2. Preise und Gagen
Kostenvoranschläge von Die Colidas sind unverbindlich. Im Angebot nicht
veranschlagte Leistungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers bedingt sind und
dadurch entstehende Verzögerungen, oder Änderungen der Leistungen, werden dem
Auftraggeber nach den geltenden Vergütungsgesetzen in Rechnung gestellt. Kosten, die im
Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel örtliche
Abgaben, KSK- Beiträge ( Künstlersozialkasse ), evtl. anfallende Sozialleistungen, oder
GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Colidas sind berechtigt, eine
Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind sofort nach
Eingang ohne Abzug fällig.Barzahlung wird bevorzugt nach Ende der musikalischen
Dienstleistung. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4
Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinsatz als vereinbart. Die Colidas sind
berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes, einen Vorschuss in Höhe von 25% des brutto
Endpreises bei Vertragsabschluss in Rechnung zu stellen.
3. Arbeitsbedingungen
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt der Band vereinbarte Platz zur
Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt die Techniker der Band freie Zufahrt zum
entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen haben. Erforderliche
Zufahrtsscheine, Parkausweise, oder Eintrittskarten gehen zu Lasten des Auftraggebers und
werden vor dem Auftrittstag den Musikern zugestellt. Sollte durch einen besonders
erschwerten, oder verspäteten Zugang zu den Veranstaltungsräumen ein rechtzeitiger
Spielbeginn der Band nicht möglich sein, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Speisen und
Getränke im normalen Rahmen sind für die Musiker und Techniker der Band frei. Der
Auftraggeber, gewährleistet durch eine vorherige Absprache, dies auch bei einem evtl.
Catering durch Dritte und stellt eine Versorgung der Musiker sicher. Die Musiker der Band
verpflichten sich alle getroffenen Vereinbarungen uneingeschränkt einzuhalten, dies gilt für den
Beginn und Spieldauer, sowie für den gesamten Auftritt und alle musikalischen Darbietungen
der Band. Die Musiker der Band sind während ihres Auftritts an kurzfristige künstlerische
Weisungen bzw. den Weisungen Dritter vor und nach dem Auftritt nicht gebunden. Regie und
Disposition unterliegt den Musikern der Band. Verspätungen, Wartezeiten und
Ablaufänderungen die von der Band nicht verschuldet wurden, gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
3. Haftung und Gewährleistung
Die Haftung durch die Band- Musiker gegenüber dem Auftraggeber auf Schadenersatz wegen
vertraglicher Ansprüche ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt, soweit ein
Die Colidas - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Band herbeigeführt wurde. Die Band
übernimmt keine Haftung seitens des Auftraggebers für die Durchführung der Veranstaltung
gestellten Materials, Geräte, Zelte, Inventar, Instrumente, Räume und Plätze. Der Auftraggeber
gewährleistet die Sicherheit der Band- Musiker. Schäden die vom Auftraggeber, deren
Mitarbeiter, Gästen, oder Dritten (die vom Auftraggeber beauftragt wurden) gegenüber der
Band und den Musikern entstehen, trägt der Auftraggeber. Dies gilt im Besonderen bei
transportablen Bühnen und den der Band zur Verfügung gestellten Stromanschlüssen, sowie
Schäden, die in einem adäquat- kausalen Zusammenhang mit dem Auftritt der Band stehen.
Stellt der Auftraggeber eigene, oder angemietete Räumlichkeiten und Flächen für die
Durchführung des Auftritts zur Verfügung, stellt er sicher, dass für die Durchführbarkeit der
Veranstaltung die Räumlichkeiten geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung
– falls erforderlich – entsprechende Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen. Sollte
eine Leistung nicht, oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber den
Leistungsmangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Reklamationen gegen die
Band können nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im
Sinne des §377 HGB gerügt wurde. Bei auftretenden Störungen ist der Auftraggeber
verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu
vermeiden und so gering wie möglich zu halten.
4.Kündigung und Rücktritt
Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit 2 Make Entertainment jederzeit zu
kündigen. Für den Fall der Kündigung hat der Auftraggeber alle bis zu diesem Zeitpunkt
entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch
die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Zahlung der vereinbarten Honorare für
die Musiker und bereits erbrachter Leistungen nach folgender Staffelung zu zahlen:
Rücktritt bis 120 Tage vor Leistungsbeginn: 25%
Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 35%
Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 65%
Rücktritt bis 10 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
Rücktritt nach dem 10 Tag vor Leistungsbeginn oder bei Nichtantritt 90%
Der Grund zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Vertragsparteien hiervon
unberührt. Dieses Recht steht der Band insbesondere dann zu, wenn vereinbarte Zahlungen
zum Fälligkeitszeitpunkt vom Kunden nicht geleistet wurden und trotz Aufforderung
Rechnungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht bezahlt werden. Wird die
Veranstaltung in Folge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so können die Vertragsparteien den Vertrag kündigen. 2 Make
Entertainment ist in diesem Fall berechtigt, für die bereits erbrachten, oder für die zur
Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen, eine Ausgleichszahlung in
der Höhe der entstanden Kosten zu verlangen.
5. Datenschutz
Die Colidas garantien, dass eine Weitergabe von Adressen, oder anderen
Kundeninformationen nach den Richtlinien der DSVGO ( Datenschutz-Grundverordnung ) nicht
erfolgt. Alle personenbezogenen Daten, die für die Abwicklung der Veranstaltung zur
Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Die Parteien vereinbaren Stillschweigen und garantieren keine Weitergabe der vertraglichen
Vereinbarungen an Dritte.
6. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
Die Nichtigkeit, oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine
juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist der Gerichtsstand für
sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Kleve. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.